Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fit T9 GmbH

  • 1 Geltung der AGB
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Fit T9 GmbH mit ihren Mitgliedern. Mitglieder sind die Personen, die aufgrund eines mit Fit T9 GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung der Fit T9 Studios berechtigt sind.
  • 2 Dauer der Mitgliedschaft Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate / einen Monat. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit gekündigt wird. Die automatisch auf unbestimmte verlängerte Mitgliedschaft kann das Mitglied jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail oder Brief).
  • 2 Vertragsgegenstand
    Der Vertragspartner (Mitglied) ist berechtigt, während der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten der Fit T9 Studios im Rahmen des vereinbarten Umfanges zu nutzen. Die Hausordnung ist für jedes Mitglied bindend und in der jeweiligen aktuellen Fassung in den Räumlichkeiten der Fit T9 GmbH ersichtlich. Die Hausordnung enthält vor allem Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
  • 3 Fälligkeit derBeiträge/Bankeinzugsverfahren
    Die Beiträge sind monatlich in voraus fällig und zu zahlen. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt grundsätzlich durch das Bankeinzugsverfahren. Widerruft das Mitglied eine erteilte Einzugsermächtigung, erlischt die Einzugsermächtigung aus sonstigen Gründen oder kommt es zu einer von dem Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, kann die Fit T9 GmbH den Bankeinzug einstellen.
  • 4 Zahlungsverzug/Studioverbot
    Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort fällig.

Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Fit T9 GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkasso- Spesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer entstanden ist. Bei Zahlungsverzug von einem Monatsbeitrag darf die Fit T9 GmbH ein zurückhaltungsrecht (Studioverbot) geltend machen. In der Geltendmachung der Beiträge oder der Aussprache des Studioverbotes liegt keine Kündigung des Vertrages. Das Mitglied ist berechtigt die Leistungen der Studios zu nutzen, soweit die Fit T9 GmbH kein zurückhaltungsrecht geltend macht.

  • 5 Preisanpassungsrecht
    Die Beiträge enthalten die zurzeit gültigen Umsatzsteuersätze. Bei einer gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer ist die Fit T9 GmbH berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen.
  • 6 Vertragsveränderungen
    Namensänderungen, Änderungen der Anschrift sowie Änderungen der Bankverbindung sind unverzüglich schriftlich der Fit T9 GmbH mitzuteilen.
  • 7 Hausrecht

Die Mitarbeiter der Studios sind im Einzelfall befugt unbeschränkt Weisungen zu erteilen, um das Hausrecht und die Regelungen der Studioordnung durchzusetzen.

  • 8 Jugendliche
    Personen unter 18 Jahren dürfen ohne Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten keine Trainingszeiten in den Studios absolvieren. Eltern/Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder.
  • 9 Mitgliedsausweis/Foto
    Das Mitglied erhält vom Studio einen Mitgliedsausweis. Die Kosten des Mitgliedsausweises sind in der Servicegebühr enthalten. Der Zutritt zum Studio ist nur unter Vorlage des Mitgliedsausweises zulässig. Falls das Mitglied seinen Ausweis verliert oder beschädigt, hat das Mitglied für die Neuausstellung der Mitgliedskarte 20,00 € an die Fit T9 GmbH zu zahlen. Eine Weitergabe des Mitgliedsausweises an Dritte ist verboten, und es werden 50,00 € bei der nächsten Abrechnung fällig.

Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur von der berechtigten Person genutzt wird, wird beim Betreten des Studios Identitätskontrolle durchgeführt. Wenn das Mitglied ein Foto von sich zur Hinterlegung in unserer Verwaltungssoftware anfertigen lässt, kann die Identitätskontrolle über das hinterlegte Bild durchgeführt werden, andernfalls über eine Ausweiskontrolle (behördliches Dokument mit Lichtbild).

  • 10 Haftung
    Den Anweisungen des Personals der Fit T9 GmbH ist Folge zu leisten. Die Fit T9 GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertsachen oder Garderobe sowie für Schäden der Mitglieder, es sei denn, der Schaden/Verlust ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Fit T9 GmbH zurückzuführen.

Die Trainierenden benutzen die Einrichtungen der Fit T9 GmbH auf eigene Gefahr. Wird durch unsachgemäße Behandlung der Einrichtungen bzw. Geräte ein Schaden verursacht, haftet das Mitglied für den verursachten Schaden. Das Training an den Geräten des Studios ist ohne vorherige Einweisung durch einen Trainer/in nicht erlaubt bzw. dann auf eigene Gefahr. Die erst Einweisung ist kostenlos und es ist vom Mitglied selbst darauf zu achten, dass es die Ersteinweisung wahrnimmt.

  • 11 Verhalten im Studio
    Alle Einrichtungen der Fit T9 GmbH sind pfleglich zu behandeln. Alle Trainingsgeräte und Zubehörteile sind sorgfältig und ihrer Bestimmung nach zu behandeln.

Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke, Suchtgifte oder die Leistungsfähigkeit steigernden Arzneimittel zu konsumieren. Es ist ebenfalls verboten, solche Arzneimittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten oder zu überlassen.

Beim Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Fit T9 GmbH berechtigt, den Mitgliedsvertrag zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.

Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen, jedoch nur in verschließbaren Plastikflaschen und nicht in Glasflaschen.

Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern) in die Studios ist nicht gestattet

  • 12 Allgemeines
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleiben die anderen davon unberührt. Der Vertrag und dessen übrige Bestimmungen bleiben weiterhin wirksam.

  • 13 Altersbegrenzung/Regeln für die einzelnen Bereiche/Angebote
    Benutzung der Sauna ab dem 18. Lebensjahr oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
    Benutzung der Solarien ab dem 18. Lebensjahr
    Benutzung der Getränkeanlage ab dem 15. Lebensjahr
    Benutzung der Kinder-Kurse ab dem 6. Lebensjahr

AGB – Stand 1. Mai 2020
(Änderungen vorbehalten)

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